Nein – Auch nicht in der Nachrüstung.
Es gibt seit Mitte 2016 ein neues sehr aufwendiges Prüfverfahren (EU-Nr. 540/2014). Hiermit wird in mehreren Betriebs-Situationen getestet, ob die Abgasanlagen die maximalen dB-Werte einhalten. Dies ist bei allen NAP-Anlagen ausnahmslos der Fall.
Diese Gesamtsysteme werden in unserem Auftrag vom TÜV ausführlich geprüft. Zusammen mit den Testprotokollen, detaillierten technischen Spezifikationen und der Zertifizierung der NAP als Hersteller, erhalten wir die Grundlage für unsere EG-Genehmigungen. Als Ergebnis dieses Testverfahrens bleiben alle unsere Abgasanlagen eintragungsfrei und entsprechen zu 100 % der in Europa geltenden StVO.
Die NAP distanziert sich ausdrücklich von Verkäufen, die mit so genannter Typengenehmigungen angeboten werden.